VORSCHRIFTEN DES CAMPINGPLATZES LO MONTE
Alle Personen, die den Campingplatz betreten, müssen sich an die folgenden Regeln halten:
1.1 Für den Aufenthalt auf dem Campingplatz ist die Vorlage des entsprechenden Personalausweises oder Reisepasses sowie das Ausfüllen der vom Campingplatz geforderten Unterlagen erforderlich. Minderjährigen unter 18 Jahren, die nicht von einer erwachsenen und verantwortlichen Person begleitet werden, wird der Zutritt zum Campingplatz nicht gestattet.
1.2 Obligatorische Verwendung eines dauerhaften Identifikationsarmbands, das am Eingang gegen eine Kaution von 10 € ausgehändigt wird, die am Abreisetag zurückerstattet wird. Bei Verlust müssen weitere 10 € hinterlegt werden, da alle Gäste mit diesem Armband identifiziert werden müssen.
2. Die Direktion kann Personen, die sich nicht an die elementarsten Regeln der Hygiene oder des Zusammenlebens halten, den Zutritt verweigern oder den Aufenthalt unterbrechen, wie es das Gesetz vorschreibt.
3. Die Zulassung von Tieren ist vorbehalten. Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 7/2023 vom 28. März über den Schutz der Rechte und das Wohlergehen von Tieren stellt der Campingplatz Lo Monte die „Regeln für die Zulassung von Tieren“ zur Verfügung, die sowohl auf der Website als auch an der Rezeption zu finden sind.
4. Die aktuellen Preise sind auf dem offiziellen Schild angegeben. Die Preise gelten pro Tag. Der Tag des Stellplatzes endet um 12 Uhr mittags, eine Abreise nach 12 Uhr bedeutet einen zusätzlichen Tag. Der Tag des Bungalow-Campingplatzes endet um 13.00 Uhr und Abreisen nach 13.00 Uhr bedeuten einen zusätzlichen Tag.
5. Sie müssen sich auf dem Ihnen zugewiesenen Stellplatz einrichten. Zelte, Wohnwagen und Fahrzeuge dürfen nur während der Öffnungszeiten der Rezeption an den von der Direktion ausgewiesenen Plätzen aufgestellt werden. Änderungen des Standorts müssen der Rezeption mitgeteilt und von dieser genehmigt werden.
6. Der Kunde muss mit einem feuchtigkeitsbeständigen Kabelschlauch und einem Stecker mit geerdeter Steckdose ausgestattet sein. Stromstärke 5 Ampere.
7. Wir raten dazu, so wenig Fahrzeuge wie möglich auf dem Campingplatz zu benutzen. Die Geschwindigkeit ist auf 5 km/h begrenzt.
8. Es ist verboten, innerhalb der geschlossenen Einrichtungen des Campingplatzes (Restaurant, Cafeteria, Sanitäranlagen, Rezeption und vor allem Bungalows…), die Einführung eines persönlichen Mobilität Fahrzeug in einer seiner Modalitäten: Zweirad-Elektroroller, elektrisches Einrad, Segway, Hoverboard, elektrisches Skateboard und alle anderen Fahrzeuge, die unter die vorgenannte Definition fallen, elektrisch oder batteriebetrieben, mit Ausnahme von Fahrzeugen für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Diese Maßnahme entspricht den Kriterien der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit, die auf der Gefahr von Bränden durch Batterien aufgrund von Manipulationen, Beschädigungen oder der Verwendung von ungeeigneten Ladegeräten beruhen. Die Nichteinhaltung dieser Maßnahme kann zum Ausschluss des Benutzers von den Einrichtungen des Campingplatzes führen„.
9. Der Verkehr mit Elektrorollern, Einrädern oder anderen persönlichen Mobilitätshilfen innerhalb des Campingplatzes darf ausschließlich auf dessen Straßen (nicht auf Gehwegen oder Fußgängerzonen) unter Beachtung der Beschilderung und der auf den Straßen für alle anderen Fahrzeugtypen festgelegten Geschwindigkeitsbegrenzungen erfolgen, wobei eine Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h gilt. Insbesondere müssen die folgenden Verkehrsregeln eingehalten werden
– Mindestalter für das Führen von Fahrzeugen 16 Jahre.
– Pflicht zum Tragen eines Helms.
– Obligatorische Verwendung von Licht bei Nacht.
– Es ist verboten, mehr als 1 Person auf dem Roller zu befördern.
– Der Besitzer muss eine Verkehrsbescheinigung vorlegen, die einen QR-Code enthält, der bestätigt, dass der Elektroroller die technischen Anforderungen der Vorschriften erfüllt. Für diese Anforderung gilt eine Übergangsregelung: Roller, die nach dem 22. Januar 2024 verkauft werden, müssen zertifiziert werden. Die bisherigen Roller können bis zum 22. Januar 2027 ohne Zertifizierung in Verkehr gebracht werden.
– Benutzer dürfen nicht fahren, wenn sie Alkohol oder Drogen konsumiert haben.
– Es ist verboten, mit Kopfhörern zu fahren oder ein Mobiltelefon oder ein anderes Gerät während der Fahrt zu benutzen.
10. Personen, die sich nicht auf dem Campingplatz aufhalten, ist der Zutritt nicht gestattet; sie müssen eine Genehmigung beantragen und ein Dokument vorlegen, das ihre Identität und die Annahme der von der Direktion festgelegten Bedingungen bestätigt.
11. Die Ruhezeiten werden von 0:00 Uhr bis 8:00 Uhr sein. Der Verkehr von Fahrzeugen ist verboten. Die Lautstärke von Radios und Fernsehern muss zu jeder Zeit auf ein Minimum reduziert werden, um niemanden zu stören.
12. VERPFLICHTUNGEN:
A. Sich den besonderen Vorschriften der Direktion zu unterwerfen.
B. Die Einrichtungen, Pflanzen und Blumen im Allgemeinen zu respektieren.
C. Die verschiedenen Einrichtungen in gutem Zustand zu hinterlassen.
D. Die logischen Regeln der Koexistenz und der öffentlichen Ordnung zu beachten.
E. Die Leitung des Campingplatzes über jeden Fall von ansteckenden Krankheiten zu informieren.
F. Müll in geschlossenen Säcken zu sammeln und in die vorhandenen Container zu werfen.
G. Für alle in Anspruch genommenen Dienstleistungen zu bezahlen.
H. Den Campingplatz am Ende ihres Aufenthalts zu verlassen.
I. Einen eigenen Feuerlöscher zu besitzen.
J. Sie müssen eine eigene Versicherung abschließen.
K. Sie müssen im Besitz der entsprechenden Genehmigungen für Butan- und Propangas sein.
13. VERBOTEN:
A. Störung der Ruhe der anderen Camper während der festgelegten Zeiten.
B. Spiele oder Sport an ungeeigneten Orten zu betreiben.
C. Anzünden von Holzfeuern oder jeder anderen Art von Feuer.
D. Das Mitführen von nicht zugelassenen Tieren.
E. Das Mitführen von Gegenständen, die einen Unfall verursachen könnten.
F. Abfälle außerhalb der Mülleimer zurückzulassen.
G. Das Mitbringen von Personen auf den Campingplatz ohne Genehmigung der Direktion.
H. H. Das Aufhängen von Kleidung an nicht genehmigten Orten, wo sie andere belästigen kann. Keine Seile binden oder Nägel in Bäume schlagen.
I. Das Aufstellen von Zäunen auf dem Grundstück.
J. Jegliche Handlungen, die das Eigentum, die Hygiene oder das Aussehen des Campingplatzes beeinträchtigen oder beschädigen können.
K. Zu „botellón“ in irgendeinem Teil des Campingplatzes.
14. Es ist nicht gestattet, Zelte oder Wohnwagen unbesetzt zu lassen. Wenn der Kunde plant, den Campingplatz zu verlassen und das Zelt, den Wohnwagen oder das Fahrzeug auf dem Campingplatz zurückzulassen, ist er verpflichtet, die Rezeption zu informieren, die die Abwesenheit unter der Bedingung akzeptieren kann, dass er einen festgelegten Betrag für die Kinderbetreuung zahlt.
15. Die Frist für die Zahlung der für den Aufenthalt oder die Dienstleistung fälligen Beträge endet am Ende des Tages. Wer vor der Öffnungszeit der Rezeption abreisen will, muss seine Rechnung am Vortag begleichen und eine angemessene Ruhezeit einplanen.
16. Die Nichteinhaltung der in der geltenden Gesetzgebung für touristische Campingplätze festgelegten Regeln sowie der in den vorhergehenden Klauseln aufgeführten Regeln durch die Camper berechtigt die Direktion des Campingplatzes, den vorliegenden Vertrag zu kündigen, ohne den Ablauf der vereinbarten Frist abzuwarten, und zur Räumung des belegten Stellplatzes überzugehen, ohne dass es einer vorherigen Anfrage und Genehmigung des Campers bedarf.
17. Für Schäden, die ein Camper oder ein Besucher in den Einrichtungen des Campingplatzes Lo Monte anderen Campern oder Besuchern zufügt, haftet der Verursacher bzw. bei Minderjährigen die Eltern oder Erziehungsberechtigten.
18. Die Campingplatzgesellschaft haftet nicht für Diebstähle, Entwendungen oder Schäden jeglicher Art, denen die Camper zum Opfer fallen könnten. Sie haftet auch nicht für Schäden, die durch von den Campinggästen selbst verursachte Brände, atmosphärische Zwischenfälle oder andere Ursachen, die sich der Kontrolle der Gesellschaft entziehen, entstehen.
19. Es ist Minderjährigen unter 18 Jahren strengstens untersagt, das Hallenbad ohne Begleitung von Erwachsenen zu benutzen, die für ihre Handlungen verantwortlich sind.
20. Camper, die gegen die vorliegenden Bestimmungen verstoßen, werden aufgefordert, den Campingplatz zu verlassen, und wenn sie dies nicht freiwillig tun, werden sie vom Direktor des Platzes verwiesen, der dazu offiziell befugt ist und gegebenenfalls die Unterstützung der Ordnungskräfte anfordert.
21 Es ist den Kunden ausdrücklich untersagt, auf den Stellplätzen Elemente zu installieren, die nicht der vorübergehenden, ordnungsgemäßen und gewöhnlichen Nutzung des Aufenthalts auf den Campingplätzen entsprechen oder die das touristische Image der Einrichtung beeinträchtigen. Insbesondere ist es nicht möglich, Fußböden, Zäune, Waschbecken, elektrische Geräte oder andere Elemente zu installieren, die aufgrund ihrer Installation ein Bild von Dauerhaftigkeit auf dem Campingplatz vermitteln, und ihre Installation durch den Kunden stellt einen ausreichenden Grund für die Kündigung des Vertrags dar, unabhängig von den Modalitäten, ohne Anspruch auf irgendeine Entschädigung. Dieser Kündigungsgrund wird in der Geschäftsordnung der Einrichtung aufgeführt und kann nach Abmahnung des Benutzers und im Falle seiner Weigerung, das Installierte zu entfernen, geltend gemacht werden.
22. Der Konsum von giftigen Drogen, Narkotika oder psychotropen Substanzen ist auf dem Campingplatz verboten.
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Bedingungen für die Nutzung der Schwimmbäder
Um die Schwimmbäder des Campingplatzes optimal nutzen und genießen zu können müssen alle Benutzer die folgenden Regeln einhalten:
1. Es ist nicht gestattet, den Schwimmbadbereich in Straßenkleidung oder -schuhen zu betreten.
2. es ist nicht gestattet, Müll oder Abfälle im Schwimmbad zu hinterlassen; dafür sind Abfallbehälter oder andere dafür vorgesehene Behältnisse zu benutzen.
3. Unbeschadet der Bestimmungen des Gesetzes über Blindenhunde für Menschen mit Sehbehinderungen ist es Haustieren und anderen Tieren nicht gestattet, den gesamten Schwimmbadbereich zu betreten oder sich dort aufzuhalten.
4. Ballspiele oder andere Aktivitäten, die andere Benutzer stören könnten, sind auf dem Gelände nicht gestattet.
5. Die Benutzung des Schwimmbads ist nicht gestattet, wenn keine Rettungsschwimmer anwesend sind. Das Schwimmen ist nachts ohne Licht oder bei geschlossenem Schwimmbad nicht gestattet. Die Benutzungszeiten des Freibads und des Hallenbads sind von 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr.
6. Alle Benutzer müssen dem Aufsichtspersonal, dem Bademeister, dem Rezeptionisten oder den diensthabenden Rettungsschwimmern ihr Ausweisarmband vorzeigen.
7. Der Zutritt zum Schwimmbad erfolgt nur über die dafür vorgesehenen Bereiche. Es ist nicht gestattet, über verschlossene Tore oder Zäune zu springen, um Zugang zum Schwimmbad zu erhalten.
Kinder unter 12 Jahren (einschließlich) müssen von einem Elternteil oder Erwachsenen begleitet werden.
8. Die Einrichtungen müssen in angemessener Sportkleidung und -schuhen benutzt werden. Badekleidung ist erforderlich. Laufshorts, kurze Hosen, Radlerhosen oder Unterwäsche sind nicht erlaubt. Im Hallenbad ist eine Badekappe Pflicht.
In den Toiletten und Umkleideräumen sind Badeschuhe vorgeschrieben.
9. Duschen ist vor dem Betreten des Wassers erforderlich. Die Duschen dürfen nur so lange wie unbedingt nötig benutzt werden. Die Verwendung von Shampoo oder Duschgel in den Außenduschen ist untersagt.
10. Der Zugang zum Hallenbad ist auf Personen über 18 Jahre und Minderjährige in Begleitung von verantwortlichen Erwachsenen beschränkt.
11. Das Essen und Trinken ist auf die Bereiche außerhalb des Schwimmbeckens beschränkt.
12. Die Verwendung von Glasbehältern ist in allen Bereichen des Schwimmbads verboten.
13. Das Laufen ist im Bereich des Schwimmbeckens, der Duschen und der Toiletten nicht gestattet.
14. Es dürfen nur die zum Schwimmen oder zur Erholung zugewiesenen Bereiche benutzt werden.
15. Tauchen und Tauchen ist verboten.
16. Der Gebrauch von Obszönitäten, obszöner Sprache oder unerwünschtem Verhalten ist nicht erlaubt. Unerwünschtes Verhalten ist nicht gestattet.
17. Unfug, Handspiele, Schreien oder jegliche körperliche Aktivität, die die Sicherheit anderer beeinträchtigt, ist verboten.
18. Scharfe Gegenstände wie Glaswaren, Messer usw. dürfen nicht in den Poolbereich mitgebracht werden.
19. Die Verwendung von Wasserbällen oder Spielzeugen im Schwimmbadbereich ist nicht gestattet. Die Verwendung von Flossen, Matten, Glasbrillen oder anderen Gegenständen, die die Benutzer verletzen oder stören könnten, ist verboten. Die Verwendung von Tauchermasken ist auf Kurse unter Aufsicht eines Lehrers beschränkt.
20. Um Unfälle zu vermeiden, müssen sich die Benutzer vor der Benutzung des Schwimmbeckens über die verschiedenen Tiefen der Becken vergewissern.
21. Den Anweisungen des Bademeisters ist unverzüglich Folge zu leisten.
22. Wird ein Element zum Erlernen des Schwimmens benötigt, kann es beim Bademeister angefordert werden, der es anschließend in gutem Zustand zurückgibt und in die dafür vorgesehenen Fächer legt.
23. Es ist verboten, das Wasser durch unhygienische Praktiken zu verunreinigen. Es ist verboten zu spucken, sich die Nase zu schnäuzen, zu urinieren oder das Wasser in irgendeiner Weise zu verunreinigen, sowie Gegenstände wie Steine, Bälle,… zu werfen.
24. Personen mit Verletzungen, Pflastern oder Verbänden jeglicher Art sowie Personen mit Haut-, Schleimhaut- oder Atemwegserkrankungen dürfen das Schwimmbad nicht benutzen.
25. Personen, die an einer latenten oder in Behandlung befindlichen Magen- oder Harnwegserkrankung leiden, ist der Zutritt zum Schwimmbad nicht gestattet.
26. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen stehen, dürfen das Schwimmbad nicht betreten.
27. Gespräche mit den Rettungsschwimmern sind während ihrer Wachzeiten nicht gestattet.
28. Die Eltern von Kindern, die am Schwimmtraining oder Schwimmunterricht teilnehmen, müssen im Schwimmbeckenbereich bleiben.
29. Die Verwendung von Kassettenradios oder anderen Tonwiedergabegeräten muss in einer Lautstärke erfolgen, die die übrigen Benutzer der Anlage nicht stört.
30. Besuchern ist der Zutritt zum Campingplatz nur gestattet, wenn sie sich an der Rezeption ausweisen und die entsprechende Besuchergebühr entrichten.
31. Alle Benutzer sind verpflichtet, für den guten Erhaltungszustand der Einrichtungen und Dienstleistungen zu sorgen, indem sie jede Handlung, die diese beschädigen könnte, verhindern oder anzeigen und das Personal benachrichtigen, wenn sie Anomalien an den Einrichtungen oder deren Ausstattung feststellen.
32. Allen Benutzern wird empfohlen, sich vor der Ausübung des Sports einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, insbesondere denjenigen, die über einen längeren Zeitraum inaktiv waren oder an einer chronischen Krankheit leiden.
33. Es ist verboten, Gegenstände an Pflanzen, Laternenpfählen, Geländern, Toren und Sonnenschirmen aufzuhängen.
34. Planschbecken: Die Benutzung des Planschbeckens ist Kindern bis zum Alter von sechs Jahren vorbehalten.
35. Jeder Benutzer, der sich nicht an die Regeln für die Benutzung des Beckens hält, wirdmuss das Schwimmbad verlassen.
WICHTIG
Das Mindestalter für den Zugang zu diesem Dienst beträgt 8 Jahre, zusätzlich zu den folgenden Anforderungen:
– Sie müssen schwimmen können.
– Sie müssen von einer volljährigen Person im Wasser begleitet werden (bis zu 16 Jahre alt).
– Sie müssen die Regeln für die Benutzung des Schwimmbads einhalten.
Bedingungen für die Benutzung der Rutschen
– Gemäß der Norm UNE EN 1069-1-2:2017.
– Die Öffnungszeiten werden am Eingang zu den Rutschen ausgehängt.
– Die Benutzung der Rutschen ist ausschließlich den Gästen des Campingplatzes vorbehalten, was ihre Besucher NICHT einschließt.
– Für die Benutzung von Rutschen ist es erforderlich, schwimmen zu können.
– Die Verwendung von Schwimmern, Manschetten oder anderen Hilfsmitteln dieser Art ist strengstens untersagt.
– Sie müssen sich an die Anweisungen halten, die ihnen durch die Schilder, die Aufsichtspersonen und die Rettungsschwimmer, die für ihre Sicherheit und die der anderen Benutzer sorgen, gegeben werden können.
– Die Benutzer springen ausnahmslos einzeln, sitzend oder liegend, je nach den Angaben auf der jeweiligen Rutsche.
Buchungsbedingungen
RESERVIERUNG VON PARZELLEN
Die Vorreservierung wird nur für 7 Tage gehalten. Sie ist erst nach Eingang der entsprechenden Anzahlung (50 € für Kurzaufenthalte – 100 € für Langzeitaufenthalte) endgültig. Check-in ist um 13.00 Uhr und Check-out um 12.00 Uhr. Die Preise gelten für die in jeder Unterkunft angegebene maximale Personenzahl sowie für ein einzelnes Fahrzeug. Bei der Ankunft auf dem Campingplatz muss an der Rezeption eine Kreditkarte als Garantie für eventuelle Schäden vorgelegt werden.
Sollte der Kunde am vorgesehenen Tag nicht anreisen, wird die Reservierung für 24 Stunden aufrechterhalten. Nach Ablauf dieser Frist wird die Reservierung als nichtig betrachtet, es sei denn, sie wird schriftlich mitgeteilt. Bei Ankunft nach dem vertraglich vereinbarten Anreisedatum, wobei die Reservierungsabteilung stets zu benachrichtigen ist, und/oder bei Abreise vor dem vertraglich vereinbarten Abreisedatum ist der gesamte Betrag für den Aufenthalt zu entrichten.
Die Preise enthalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer und/oder Kurtaxe.
BUNGALOW-RESERVIERUNGEN
Die Vorreservierung wird nur für 7 Tage gehalten. Sie ist erst dann endgültig, wenn 25% des Gesamtbetrags des Aufenthalts eingegangen sind. Check-in ist um 17.00 Uhr und Check-out um 13.00 Uhr. Die Preise gelten für die angegebene Höchstzahl von Personen in jeder Unterkunft sowie für ein einzelnes Fahrzeug. Bei der Ankunft auf dem Campingplatz ist eine Kaution von 60 € in bar oder per Kreditkarte zu hinterlegen, die bei der Abreise nach Überprüfung des Inventars und der Sauberkeit des Bungalows zurückerstattet wird.
Sollte der Kunde am vorgesehenen Tag nicht anreisen, wird die Reservierung für 24 Stunden aufrechterhalten. Nach Ablauf dieser Frist wird die Reservierung als nichtig betrachtet, es sei denn, sie wird schriftlich mitgeteilt. Bei Ankunft nach dem vertraglich vereinbarten Anreisedatum, wobei die Reservierungsabteilung stets zu benachrichtigen ist, und/oder bei Abreise vor dem vertraglich vereinbarten Abreisedatum ist der gesamte Betrag für den Aufenthalt zu entrichten.
Die Preise enthalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer und/oder Kurtaxe.
STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
Unabhängig von der Art der Buchung werden im Falle einer Stornierung folgende Beträge erstattet:
– Bei einer Kündigungsfrist von mehr als einem Monat 90% der Anzahlung.
– Bei einer Kündigungsfrist von 7 bis 30 Tagen: 50% der Anzahlung.
– Weniger als 7 Tage im Voraus, 0% der Anzahlung.
Datenschutz
Mit dieser Mitteilung informiert MONTE HORADADA, S.L. (im Folgenden „der Campingplatz“) die Nutzer seiner Website www.campinglomonte-alicante.es über seine Politik zum Schutz personenbezogener Daten (im Folgenden „die personenbezogenen Daten“), damit sie frei und freiwillig entscheiden können, ob sie dem Campingplatz die im Buchungs- und/oder Informationsformular angeforderten personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen möchten.
Der Campingplatz behält sich das Recht vor, die vorliegende Datenschutzpolitik zu ändern, um sie an neue Gesetze und Branchenpraktiken anzupassen. Die persönlichen Daten werden automatisch verarbeitet und in Dateien aufgenommen, für die der Campingplatz der Eigentümer und Verantwortliche ist.
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten, die direkt vom Campingplatz oder von Dritten im Auftrag des Campingplatzes durchgeführt wird, dient dem Zweck der Aufrechterhaltung der vertraglichen Beziehung zwischen dem Kunden und dem Campingplatz, der Verwaltung, der Bereitstellung, der Erweiterung und der Verbesserung der Dienstleistungen des Campingplatzes und deren Anpassung an die Vorlieben und den Geschmack der Kunden sowie der Zusendung von kommerziellen Informationen über die gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen des Campingplatzes auf traditionellem und elektronischem Wege.
Der Campingplatz wird die personenbezogenen Daten nicht ohne die vorherige und ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen an Dritte weitergeben oder teilen.
Der Campingplatz bzw. die Dritten, die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Campingplatzes verarbeiten, haben die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsniveaus für den Schutz der personenbezogenen Daten eingeführt. Der Benutzer muss sich jedoch darüber im Klaren sein, dass die Internetmaßnahmen nicht unüberwindbar sind.
Der Nutzer hat das Recht auf Zugang, Löschung und Berichtigung seiner personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Einspruch, indem er sich per E-Mail an den Campingplatz wendet: info@campinglomonte.com
Im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes 15/1999 vom 13. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten informiert MONTE HORADADA, S.L., dass die im Rahmen Ihrer Reservierungsanfrage übermittelten Daten automatisch verarbeitet und in eine automatisierte Datei aufgenommen werden, die ordnungsgemäß im Allgemeinen Datenschutzregister eingetragen ist und für die MONTE HORADADA, S.L. verantwortlich ist.
Die gesammelten persönlichen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und werden unter Einhaltung der festgelegten Sicherheitsniveaus verarbeitet.
Der Kunde stimmt ausdrücklich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Klausel zu. Sie können jedoch Ihre Rechte auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Widerspruch unter den in der geltenden Gesetzgebung festgelegten Bedingungen ausüben, indem Sie sich schriftlich an die Postanschrift von MONTE HORADADA,S.L. wenden.
Gemäß dem Gesetz 34/2002 vom 11. Juli informiert MONTE HORADADA, S.L. Sie darüber, dass es aufgrund dieses Gesetzes beabsichtigt, Ihre E-Mail-Adresse zu verwenden, um Ihnen kommerzielle Mitteilungen oder Werbeangebote in Bezug auf seine Dienstleistungen und Sonderangebote zu senden. Sollte der Kunde nicht wünschen, die genannten kommerziellen E-Mails zu erhalten, muss er dies in dem dafür vorgesehenen Feld angeben.
Wenn der Kunde jedoch seine Zustimmung gegeben hat, kann er sie später und jederzeit durch eine schriftliche Mitteilung an die E-Mail-Adresse info@campinglomonte.com widerrufen.
Pilar de la Horadada, 1. Januar 2024